Verwaltung des Kirchen- und Pfrundgutes;
-->Gemeindeversammlungen
--> Behörden
| Kirchgemeinde Neuheim |
Die Kirchgemeinde Neuheim ist eine öffentlich rechltiche Körperschaft deren Rechte und Pflichten im §129 des kantonalen Gemeindegesetz wie folgt definiert sind.
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Bau und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen;
--> Kirche
--> Friedhofkapelle
--> Pfarrhaus
--> Pfarreisaal
--> Pfarreitreff
--> Kaplanenhaus -
Bereitstellung der für die Seelsorge und für die kirchlichen Aufgaben der Gemeinde und ihrer Religionsgemeinschaft erforderlichen Mittel. --> Erfolgsrechnung und Bilanz (Traktandum der Gemeindeversammlung)
