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Rechtliche Grundlagen

Im Gemeindegesetz §94 sind die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission definiert. Sie ist zuständig für die Prüfung des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde. Sie prüft die vom Kirchenrat beschlossenen Jahresbudgets, Jahresrechnungen und Schlussabrechnungen von (Bau-) Projekten.

Für die Prüfung der Pfarreikassen besteht eine separate Prüfungskommission die gegenüber dem Bischof rapportiert. Dem Kirchenrat wird lediglich die durchgeführte Prüfung bestätigt.

Zusammensetzung

Gemäss Gemeindegesetz muss die Rechnungsprüfungskommission aus mindestens drei stimmberechtigten Personen bestehen.

 

RPK-Präsidentin
Gabriela Duss-Isele

RPK-Mitglied seit 2022
als Nachfolgerin von Bernadette Betschart

RPK-Präsidentin seit 2023 als Nachfolgerin von Emanuel Henseler

 

RPK-Mitglied
Iris Haab

Iris Haab hat 2023 die Nachfolge von Emanuel Henseler angetreten

 

RPK-Mitglied
Hugo Holdener

Hugo Holdener hat 2020 die Nachfolge von Christoph Röllin angetreten welcher in den Kirchenrat gewählt wurde.