Im Gemeindegesetz §94 sind die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission definiert. Sie ist zuständig für die Prüfung des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde. Sie prüft die vom Kirchenrat beschlossenen Jahresbudgets, Jahresrechnungen und Schlussabrechnungen von (Bau-) Projekten.
Für die Prüfung der Pfarreikassen besteht eine separate Prüfungskommission die gegenüber dem Bischof rapportiert. Dem Kirchenrat wird lediglich die durchgeführte Prüfung bestätigt.
Gemäss Gemeindegesetz muss die Rechnungsprüfungskommission aus mindestens drei stimmberechtigten Personen bestehen.